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Sammelstellen sollten nicht dafür verantwortlich sein, die Richtigkeit des Inhalts der von den Unternehmen übermittelten Informationen zu überprüfen, es sei denn, sie sind gemäß den im Anhang der Verordnung (EU) (EU) 2023/2859 aufgeführten geltenden Gesetzgebungsakten der Union dazu verpflichtet. Unternehmen, die Informationen verpflichtend übermitteln müssen, sollten dafür verantwortlich sein, gemäß ihren rechtlichen Verpflichtungen nach den in diesem Anhang aufgeführten geltenden Gesetzgebungsakten der Union oder nach nationalem Recht die Richtigkeit der übermittelten Informationen sicherzustellen.
Sammelstellen sollten nicht dafür verantwortlich sein, die Richtigkeit des Inhalts der von den Unternehmen übermittelten Informationen zu überprüfen, es sei…
Die Unternehmen sind für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Informationen in der Sprache, in der sie übermittelt werden, sowie für die den Sammelstellen…
Die Unternehmen, die den Sammelstellen Informationen und Metadaten übermitteln, sollten weiterhin für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in…
Um sicherzustellen, dass das ESAP nach Maßgabe der Verordnung (EU) (EU) 2023/2859 zeitnah Zugang zu Informationen bietet, die für Finanzdienstleistungen,…
Um sicherzustellen, dass das ESAP nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2859 zeitnah Zugang zu Informationen bietet, die für Finanzdienstleistungen,…
Die ESMA setzt geeignete technische Verfahren ein, um eine Sammelstelle automatisch darüber in Kenntnis zu setzen, wenn die bereitgestellten Informationen nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.