Erwägungsgrund 2 32023R2873
Am 18. Dezember 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2871 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2023/2871 werden die für die Aufnahme in die Liste geltenden Kriterien dahin gehend erweitert, dass natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen darunter fallen, die von der erzwungenen Übertragung der Inhaberschaft an in Russland niedergelassenen Einrichtungen, die zuvor unter der Inhaberschaft oder Kontrolle von Einrichtungen aus der Union standen, oder von der erzwungenen Übertragung der Kontrolle über solche Einrichtungen profitieren.