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Als Ausdruck des europäischen Grünen Deals als europäische Strategie für nachhaltiges Wachstum sowie der Wichtigkeit einer Reaktion auf den Klimawandel in Übereinstimmung mit den Zusagen der Union zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, soll mit der Fazilität zur durchgängigen Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen und der ökologischen Nachhaltigkeit sowie zur Verwirklichung des allgemeinen Ziels der Verwendung von 30 % der Ausgaben als Unterstützung für Klimaschutzziele beigetragen werden. Zu diesem Zweck sollten die mit der Fazilität unterstützten und in den Aufbau- und Resilienzplänen der Mitgliedstaaten enthaltenen Maßnahmen zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen und einen Betrag von mindestens 37 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans und mindestens 37 % der geschätzten Gesamtausgaben der im REPowerEU-Kapitel genannten Maßnahmen ausmachen, wozu die in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 dargelegte Methodik für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben heranzuziehen ist. Diese Methodik sollte entsprechend für Maßnahmen angewandt werden, die keinem in dem genannten Anhang aufgeführten Interventionsbereich direkt zugeordnet werden können. Sollten der betreffende Mitgliedstaat und die Kommission zustimmen, so sollte es möglich sein, die Koeffizienten für die Unterstützung der Verwirklichung der Klimaschutzziele — wie im Aufbau- und Resilienzplan dargelegt — auf 40 % oder, für einzelne Investitionen, auf 100 % zu erhöhen, um flankierenden Reformmaßnahmen, durch welche die Auswirkungen auf die Klimaschutzziele zuverlässig verstärkt werden, zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollten die Koeffizienten für die Unterstützung der Klimaschutzziele für einzelne Investitionen insgesamt auf bis zu 3 % der Mittelzuweisungen des Aufbau- und Resilienzplans angehoben werden können. Mit der Fazilität sollten Tätigkeiten gefördert werden, die die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Union uneingeschränkt achten und den Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ einhalten.
ob der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen enthält, die wirksam zum grünen Wandel — einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt — oder zur…
eine qualitative Erläuterung, wie die in dem Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Maßnahmen zum grünen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen…
Eingedenk des europäischen Grünen Deals als Strategie für nachhaltiges Wachstum in Europa sowie der Wichtigkeit, den Klimawandel in Übereinstimmung mit den…
Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der…
Im Sinne des europäischen Grünen Deals als Wachstumsstrategie der Union und als Ausdruck der Zusagen der Union zur Umsetzung des Pariser…
Die von der Fazilität unterstützten und in den Aufbau- und Resilienzplänen der einzelnen Mitgliedstaaten enthaltenen Maßnahmen sollten ferner einen Betrag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.