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Um die Komplementarität, Einheitlichkeit und Kohärenz der Strategien und Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Förderung der Unabhängigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit der Energieversorgung der Union zu maximieren, sollten diese energiebezogenen Reformen und Investitionen im Rahmen eines eigenen „REPowerEU-Kapitels“ in den Aufbau- und Resilienzplänen festgelegt werden.
Reformen und Investitionen im REPowerEU-Kapitel sollen zu mindestens einem der folgenden Ziele beitragen:
ob das REPowerEU-Kapitel die in Artikel 21c genannten Reformen und Investitionen enthält, die wirksam zur Energieversorgungssicherheit, zur Diversifizierung der…
Der Aufbau- und Resilienzplan, einschließlich der REPowerEU-Kapitel, sollte dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den…
Ein Mitgliedstaat sollte sein REPowerEU-Kapitel in Form eines Addendums zu seinen Aufbau- und Resilienzplänen einreichen. Ein REPowerEU-Kapitel sollte eine…
Bei der Ausarbeitung der Aufbau- und Resilienzpläne sowie der REPowerEU-Kapitel sollten die Mitgliedstaaten ihre wirtschaftspolitischen Strategien in einer…
Um das Ausmaß der Reaktion der Union zu maximieren, sollten alle Mitgliedstaaten, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung einen Aufbau- und Resilienzplan…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.