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Laut Studien jüngeren Datums besteht bei Plug-in-Hybridelektrofahrzeugen ein signifikanter Unterschied zwischen den durchschnittlichen tatsächlichen CO2-Emissionen im Fahrbetrieb und den mittels WLTP bestimmten CO2-Emissionen. Um sicherzustellen, dass die für solche Fahrzeuge bestimmten CO2-Emissionen für das tatsächliche Fahrverhalten der Fahrzeugführer repräsentativ sind, sollten die für den Zweck der CO2-Emissionsbestimmung bei der Typgenehmigung angewandten Nutzfaktoren angepasst werden. In einem ersten Schritt sollten auf der Grundlage der verfügbaren Daten neue Nutzfaktoren festgelegt werden. In einem zweiten Schritt sollten diese Faktoren unter Berücksichtigung der Daten von fahrzeuginternen Überwachungseinrichtungen für den Kraftstoffverbrauch solcher Fahrzeuge weiter überarbeitet und gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 der Kommission erhoben werden.
Die spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge werden in der Union in einheitlicher Weise im Einklang mit dem…
Die tatsächliche Wirksamkeit der in dieser Verordnung festgelegten Ziele für die Senkung der CO2-Emissionen hängt stark davon ab, wie repräsentativ das amtliche…
Die Kommission sollte außerdem bewerten, inwiefern Kraftstoff- und Energieverbrauchsdaten dazu beitragen können, dass die gemäß dem WLTP-Prüfverfahren…
Die Kommission sollte die Befugnisse zur Festlegung und Durchführung eines Verfahrens haben, mit dem geprüft werden kann, ob die im Einklang mit dem…
für extern aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge: Kraftstoff- und Stromverbrauch und die je Fahrbetriebsart zurückgelegte Strecke;
Die Verordnungen (EU) 2019/631 und (EU) 2019/1242 regeln das durchschnittliche CO2-Emissionsverhalten der unionsweiten Flotte neuer Kraftfahrzeuge. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.