Erwägungsgrund 11 32020R2227VERORDNUNG (EU) 2020/2227 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2403 hinsichtlich der Fanggenehmigungen für Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs n den Unionsgewässern
Die Verordnung (EU) 2017/2403 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 11 32024R1205VERORDNUNG (EU) 2024/1205 DES RATES vom 22. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1770 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Die Verordnung (EU) 2017/1770 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 31 32021R0557VERORDNUNG (EU) 2021/557 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der COVID-19-Krise zu fördern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/2402 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 12 32019R0498VERORDNUNG (EU) 2019/498 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. März 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2403 hinsichtlich der Fanggenehmigungen für Fischereifahrzeuge der Union in den Gewässern des Vereinigten Königreichs und der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen des Vereinigten Königreichs in den Unionsgewässern
Die Verordnung (EU) 2017/2403 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32021R2201VERORDNUNG (EU) 2021/2201 DES RATES vom 13. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1770 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Die Verordnung (EU) 2017/1770 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 16 32024R1849VERORDNUNG (EU) 2024/1849 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber im Hinblick auf Dentalamalgam und andere mit Quecksilber versetzte Produkte, die Ausfuhr-, Einfuhr- und Herstellungsbeschränkungen unterliegen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2017/852 sollte daher entsprechend geändert werden —