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Seit der Annahme der Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden nur wenige europäische langfristige Investmentfonds (European long-term investment funds — im Folgenden „ELTIF“) zugelassen. Das Nettovermögen dieser Fonds wurde für das Jahr 2021 auf insgesamt rund 2 400 000 000 EUR geschätzt.
Diese Verordnung legt einheitliche Vorschriften für die Zulassung, die Anlagepolitik und die Bedingungen für die Tätigkeit von alternativen Investmentfonds mit…
"europäischer langfristiger Investmentfonds" oder "ELTIF" Fonds, der gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/760 zugelassen ist;
In der Verordnung (EU) 2015/760 ist derzeit vorgesehen, dass ELTIF mindestens 70 % ihres Kapitals in zulässige Anlagevermögenswerte investieren müssen. Diese…
Langfristige Finanzierungsmittel sind als Instrument unentbehrlich, um die europäische Wirtschaft im Einklang mit der Strategie Europa 2020 und dem Ziel hoher…
Derzeit sind nach der Verordnung (EU) 2015/760 potenzielle Kleinanleger, deren Finanzinstrument-Portfolio 500 000 EUR nicht übersteigt, verpflichtet, anfänglich…
Der EFSI sollte die Möglichkeit haben, private Fondsstrukturen, wie die europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF), zu unterstützen. ELTIF, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.