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Derzeit besteht das Ziel der Verordnung (EU) 2015/760 darin, langfristigen Investitionen in die Realwirtschaft der Union Kapital zuzuführen. Infolgedessen kann es vorkommen, dass sich die Mehrheit der Vermögenswerte und Investitionen von ELTIF in der Union befindet bzw. dass die Einnahmen oder Gewinne aus diesen Vermögenswerten und Investitionen im Wesentlichen in der Union erzielt werden. Langfristige Investitionen in Projekte, Unternehmen und Infrastrukturprojekte in Drittländern können jedoch ebenfalls zur Kapitalausstattung von ELTIF beitragen und der Wirtschaft der Union Nutzen bringen. Dieser Nutzen kann sich auf verschiedene Weise ergeben, unter anderem durch Investitionen, mit denen die Entwicklung von Grenzregionen gefördert, die kommerzielle, finanzielle und technologische Zusammenarbeit verbessert und Investitionen in Projekte in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Energie erleichtert werden. In der Tat werden bestimmte langfristige Vermögenswerte und Investitionen, die der Realwirtschaft der Union zugutekommen, unweigerlich in Drittländern angesiedelt sein, wie z. B. Unterwasserglasfaserkabel, die Europa mit anderen Kontinenten verbinden, der Bau von Flüssiggasterminals und damit zusammenhängenden Infrastrukturen oder grenzüberschreitende Investitionen in Einrichtungen und Anlagen für erneuerbare Energien, die zur Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes und zur Energieversorgungssicherheit der Union beitragen. Da Investitionen in qualifizierte Portfoliounternehmen und zulässige Vermögenswerte aus Drittländern sowohl für Anleger und Verwalter von ELTIF als auch für die Volkswirtschaften, die Infrastruktur, das Klima und die ökologische Nachhaltigkeit sowie für die Bürger dieser Drittländer mit Vorteilen verbunden sein können, sollte die Verordnung (EU) 2015/760 nicht verhindern, dass sich die Mehrheit der Vermögenswerte und Investitionen von ELTIF in einem Drittland befindet oder dass die Einnahmen oder Gewinne aus diesen Vermögenswerten und Investitionen im Wesentlichen in einem Drittland erzielt werden.
Diese Verordnung legt einheitliche Vorschriften für die Zulassung, die Anlagepolitik und die Bedingungen für die Tätigkeit von alternativen Investmentfonds mit…
Der Schwerpunkt dieser Verordnung liegt auf der Förderung langfristiger europäischer Investitionen in die Realwirtschaft. Langfristige Investitionen in…
Dementsprechend und unter Berücksichtigung des Potenzials von ELTIF, langfristige Investitionen — unter anderem in Energie, Verkehr und soziale Infrastruktur —…
Langfristige Finanzierungsmittel sind als Instrument unentbehrlich, um die europäische Wirtschaft im Einklang mit der Strategie Europa 2020 und dem Ziel hoher…
Aufgrund ihres Portfolioprofils und ihres Schwerpunkts auf langfristigen Vermögenswertkategorien sind ELTIF dafür konzipiert, private Ersparnisse in die…
Der EFSI sollte die Möglichkeit haben, private Fondsstrukturen, wie die europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF), zu unterstützen. ELTIF, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.