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Damit Höchstgehalte auf getrocknete, verdünnte, verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel angewendet werden können, für die auf Unionsebene keine bestimmten Höchstgehalte festgelegt worden sind, sollten die Lebensmittelunternehmer den zuständigen Behörden die genauen Konzentrations-, Verdünnungs- und Verarbeitungsfaktoren sowie im Falle zusammengesetzter Lebensmittel die Anteile der Zutaten melden – zusammen mit entsprechenden Versuchsdaten, die die angegebenen Faktoren belegen.
Die in Anhang II genannten Höchstmengen der Lebensmittelzusatzstoffe gelten für die in Verkehr gebrachten Lebensmittel, sofern nicht anders angegeben.…
Sofern in Anhang I keine spezifischen Höchstgehalte der Union für getrocknete, verdünnte, verarbeitete oder zusammengesetzte Lebensmittel (also aus mehr als…
Bei der Anwendung der im Anhang dieser Verordnung festgelegten Höchstgehalte auf Lebensmittel, die getrocknet, verdünnt oder verarbeitet werden bzw. aus mehr…
Für getrocknete und verarbeitete Lebensmittel, für die in der Anlage nicht ausdrücklich Höchstgehalte festgelegt sind, gelten die in der Anlage festgesetzten…
Bestimmte Waren werden auch zu anderen Zwecken als Lebensmittel verwendet, für die im Hinblick auf einen bestimmten Kontaminanten weniger strenge oder keine…
Es hat sich gezeigt, dass der Gehalt von Kontaminanten in Lebensmitteln durch die Sortierung und andere physikalische Behandlungen verringert werden kann. Um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.