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Die Verwendung eines Teils der Einnahmen zur Bewältigung der sozialen Auswirkungen der Aufnahme von Gebäuden, Straßenverkehr und zusätzlichen Sektoren in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG ist in Anbetracht des bestehenden Ausmaßes der Energiearmut noch bedeutsamer. Energiearmut bezeichnet eine Situation, in der Haushalte keinen Zugang zu grundlegenden Energiedienstleistungen wie angemessene Wärme durch Heizen, Kühlung bei steigenden Temperaturen, Beleuchtung und Energie für den Betrieb von Geräten haben, die einen angemessenen Lebens- und Gesundheitsstandard gewährleisten. Im Jahr 2021 erklärten in einer unionsweiten Umfrage rund 34 Mio. Europäer, d. h. knapp 6,9 % der Unionsbevölkerung, dass sie es sich nicht leisten können, ihre Wohnung ausreichend zu beheizen. Deshalb stellt die Energiearmut eine besonders große Herausforderung für die Union dar. Während Sozialtarife oder befristete direkte Einkommensbeihilfen eine kurzfristige Erleichterung für die Haushalte darstellen können, die von Energiearmut betroffen sind, können nur gezielte strukturelle Maßnahmen — insbesondere Gebäuderenovierungen, auch durch den Zugang zu Energie aus erneuerbaren Quellen, und die aktive Förderung von Quellen der erneuerbaren Energie durch Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Haushalte, sowie Gebäuderenovierungen, die zu den in der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Zielen beitragen — dauerhafte Lösungen bieten und wirksam zur Bekämpfung von Energiearmut beitragen. Es sollte möglich sein, die Definition von Energiearmut in der vorliegenden Verordnung zu aktualisieren, um den Ergebnissen der Verhandlungen über eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Energieeffizienz (Neufassung) Rechnung zu tragen.
Bei der Einschätzung gemäß Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1999, wie viele Haushalte von Energiearmut betroffen sind, definieren die…
Laut der Empfehlung (EU) 2020/1563 konnten etwa 34 Mio. Haushalte in der Union ihre Wohnung im Jahr 2019 nicht angemessen heizen. Im europäischen Grünen Deal…
Energiedienstleistungen sind für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger in der Union von grundlegender Bedeutung. Eine angemessene Energieversorgung für…
Die Einführung der CO2-Bepreisung im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor sollte mit einer wirksamen sozialen Abfederung einhergehen, insbesondere angesichts…
Ein fairer Übergang zu einer klimaneutralen Union bis 2050 ist das zentrale Element des europäischen Grünen Deals. Energiearmut ist ein zentraler Aspekt im…
Ein ganzheitlicher Ansatz für Gebäuderenovierungen, bei dem die Belange von Menschen, die von Ausgrenzung bedroht sind, besser berücksichtigt werden —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.