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Mit der Annahme der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft bis spätestens 2050klimaneutral zu machen, und das Ziel, danach negative Emissionen zu erreichen, in seinen Rechtsvorschriften verankert. Mit der genannten Verordnung wird auch eine verbindliche EU-interne Verpflichtung zur Reduktion der Nettotreibhausgasemissionen (Emissionen nach Abzug des Abbaus) um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 bis 2030 festgelegt. Alle Bereiche der Wirtschaft sollen einen Beitrag zum Erreichen dieses Ziels leisten.
Mit der Annahme der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft bis spätestens 2050…
Durch die Annahme der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft bis spätestens 2050…
Durch die Annahme der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft bis spätestens 2050…
Durch den Erlass der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die gesamte Wirtschaft der Union bis spätestens…
Durch die Annahme der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Union das Ziel, die Emissionen bis 2050 auf netto null zu…
In der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Ziel einer gesamtwirtschaftlichen Klimaneutralität bis spätestens 2050 in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.