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1. Für die Zwecke der Identifizierung von Waren gilt die vorliegende Verordnung für Waren, die unter die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) fallen. Die KN-Codes entsprechen den KN-Codes gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87. 2. Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gelten als Treibhausgase in Bezug auf die unter Nummer 1 genannten Waren die in der folgenden Tabelle aufgeführten Treibhausgase. Zement KN-Code Treibhausgas ex 2507 00 80 — anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, ausgenommen nicht gebrannter kaolinhaltiger Ton und Lehm Kohlendioxid 2523 10 00 — Zementklinker Kohlendioxid 2523 21 00 — weißer Portlandzement, auch künstlich gefärbt Kohlendioxid 2523 29 00 — anderer Portlandzement Kohlendioxid 2523 30 00 — Tonerdezement Kohlendioxid 2523 90 00 — anderer Zement Kohlendioxid Strom KN-Code Treibhausgas 2716 00 00 — Elektrischer Strom Kohlendioxid Düngemittel KN-Code Treibhausgas 2808 00 00 — Salpetersäure; Nitriersäuren Kohlendioxid und Distickstoffoxid 2814 — Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger Lösung Kohlendioxid 2834 21 00 — Kaliumnitrat Kohlendioxid und Distickstoffoxid 3102 — Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel Kohlendioxid und Distickstoffoxid 3105 — Mineralische oder chemische Düngemittel, zwei oder drei der düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend; andere Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger ausgenommen: 3105 60 00 — mineralische oder chemische Düngemittel, die beiden düngenden Stoffe Phosphor und Kalium enthaltend Kohlendioxid und Distickstoffoxid Eisen und Stahl KN-Code Treibhausgas 72— Eisen und Stahl ausgenommen: 7202 2 — Ferrosilicium 7202 30 00 — Ferrosiliciummangan 7202 50 00 — Ferrosiliciumchrom 7202 70 00 — Ferromolybdän 7202 80 00 — Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram 7202 91 00 — Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan 7202 92 00 — Ferrovanadium 7202 93 00 — Ferroniob 7202 99 — andere: 7202 99 10 — Ferrophosphor 7202 99 30 — Ferrosiliciummagnesium 7202 99 80 — andere 7204 — Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl Kohlendioxid 2601 12 00 — Agglomerierte Eisenerze und ihre Konzentrate, ausgenommen Schwefelkiesabbrände Kohlendioxid 7301 — Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl Kohlendioxid 7302 — Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material Kohlendioxid 7303 00 — Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen Kohlendioxid 7304 — Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl Kohlendioxid 7305 — Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl Kohlendioxid 7306 —Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl Kohlendioxid 7307 — Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl Kohlendioxid 7308 — Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406 ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl Kohlendioxid 7309 00 — Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung Kohlendioxid 7310 — Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung Kohlendioxid 7311 00 — Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase Kohlendioxid 7318 — Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl Kohlendioxid 7326 — Andere Waren aus Eisen oder Stahl Kohlendioxid Aluminium KN-Code Treibhausgas 7601 — Aluminium in Rohform Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7603 — Pulver und Flitter, aus Aluminium Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7604 — Stangen (Stäbe) und Profile, aus Aluminium Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7605 — Draht aus Aluminium Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7606 — Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7607 — Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7608 — Rohre aus Aluminium Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7609 00 00 — Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Aluminium Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7610 — Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406 ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus Aluminium Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7611 00 00 — Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7612 — Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7613 00 00 — Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7614 — Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) 7616 — Andere Waren aus Aluminium Kohlendioxid und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) Chemikalien KN-Code Treibhausgas 2804 10 00 — Wasserstoff Kohlendioxid
Eisen und Stahl KN-Code Treibhausgas 72 — Eisen und Stahl ausgenommen: 7202 2 — Ferrosilicium 7202 30 00 — Ferrosiliciummangan 7202 50 00 — Ferrosiliciumchrom…
Industriemaschinen, Transportfahrzeuge sowie Eisen, Stahl und andere Metalle nach Artikel 16p ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im…
KN CPV Kapitel CPV-Code Beschreibung 1 03000000-1 Landwirtschaftliche Erzeugnisse des Pflanzenbaus und der Tierhaltung sowie Fischerei-, Forst- und zugehörige…
„ANHANG XIl TEIL A Industriemaschinen, Transportfahrzeuge sowie Eisen, Stahl und andere Metalle nach Artikel 16p ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der…
(2) ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.