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Das EU-EHS und das CBAM verfolgen das gemeinsame Ziel, mit denselben Sektoren und Waren verbundene Treibhausgasemissionen durch die Verwendung von spezifischen Zertifikaten zu bepreisen. Beide Systeme haben Regelungscharakter und sind dadurch gerechtfertigt, dass es notwendig ist, die Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem verbindlichen Umweltschutzziel zu senken, das im Unionsrecht in der Verordnung (EU) 2021/1119 festgelegt ist und darin besteht, die Nettotreibhausgasemissionen der Union bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken und bis spätestens 2050 gesamtwirtschaftliche Klimaneutralität zu erreichen.
Mit dieser Richtlinie wird ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union (nachstehend „ EU-EHS “ genannt) geschaffen, um auf…
Zur Verwirklichung der durch die Verordnung (EU) 2021/1119 eingeführten Emissionsminderung müssen alle Wirtschaftssektoren einen Beitrag leisten. Daher sollte…
Auf seiner Tagung vom Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat verpflichtet, die Treibhausgasemissionen der Union bis 2030 gemessen am Stand von 1990 insgesamt…
Zur Verwirklichung der mit der Verordnung (EU) 2021/1119 eingeführten Emissionsminderungen müssen alle Wirtschaftszweige einen Beitrag leisten. Daher sollte das…
In seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 erklärte der Europäische Rat, dass die Union das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um…
Die Union hat einen Rechtsrahmen dafür geschaffen, ihre vom Europäischen Rat 2014 — also vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris — gebilligte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.