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Das CBAM-System weist einige spezifische Merkmale im Vergleich zum EU-EHS auf; diese betreffen unter anderem die Berechnung des Preises der CBAM-Zertifikate, die Möglichkeiten des Handels mit CBAM-Zertifikaten und den Zeitraum ihrer Gültigkeit. Diese Besonderheiten sind notwendig, um die Wirksamkeit des CBAM als Maßnahme zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen im Laufe der Zeit zu erhalten. Sie stellen auch sicher, dass die Verwaltung des CBAM-Systems keinen übermäßigen Aufwand für die Betreiber bedeutet, was die ihnen auferlegten Verpflichtungen und die dafür notwendigen Verwaltungsressourcen betrifft, und gleichzeitig für die Betreiber im Rahmen des EU-EHS ein angemessenes Maß an Flexibilität gewahrt bleibt. Die Sicherstellung eines solchen Gleichgewichts ist für die betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von besonderer Bedeutung.
Um seine Wirksamkeit als Maßnahme zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen zu erhalten, muss das CBAM den EU-EHS-Preis möglichst genau abbilden.…
CBAM-Zertifikate würden sich von EU-EHS-Zertifikaten darin unterscheiden, dass deren wesentliches Merkmal die tägliche Versteigerung ist. Das Erfordernis, einen…
Im Rahmen des EU-EHS ist die Obergrenze ausschlaggebend für das Angebot an Emissionszertifikaten und bietet Gewissheit in Bezug auf die maximalen…
Das CBAM soll diese bestehenden Mechanismen ersetzen, indem dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen auf andere Weise begegnet wird, nämlich durch die…
Während im EU-EHS jedoch die Gesamtzahl der ausgegebenen Zertifikate (im Folgenden „Obergrenze“) für die Treibhausgasemissionen aus den unter das System…
Als Instrument zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen und zur Senkung der Treibhausgasemissionen sollte das CBAM auch sicherstellen, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.