Erwägungsgrund 10 32024R1077VERORDNUNG (EU) 2024/1077 DER KOMMISSION vom 15. April 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates über Höchstgehalte an Rückständen von 2,4-DB, Iodosulfuron-methyl, Mesotrion und Pyraflufen-ethyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung nicht für Erzeugnisse gelten, die vor dem…
Erwägungsgrund 2 32010R0892VERORDNUNG (EU) Nr. 892/2010 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2010 über den Status bestimmter Erzeugnisse hinsichtlich Futtermittelzusatzstoffen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Vermeidung einer unterschiedlichen Behandlung solcher Erzeugnisse, zur Erleichterung der Arbeit der nationalen zuständigen Kontrollbehörden und zur…
Erwägungsgrund 11 32019R0004Unbeschadet der allgemeinen Verpflichtungen gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 betreffend die Ausfuhr von Futtermitteln in Drittländer sollte die…
Erwägungsgrund 16 32024R0398VERORDNUNG (EU) 2024/398 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Haloxyfop in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung nicht für Erzeugnisse gelten, die vor dem…
Erwägungsgrund 11 32024R0345VERORDNUNG (EU) 2024/345 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Desmedipham, Etridiazol, Flurtamon, Profoxydim, Difenacoum und Kaliumpermanganat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung nicht für Erzeugnisse gelten, die vor dem…
Erwägungsgrund 8 32023R1753VERORDNUNG (EU) 2023/1753 DER KOMMISSION vom 11. September 2023 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Pyriproxyfen in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Erzeugnisse normal vermarktet, verarbeitet und verbraucht werden können, sollte die vorliegende Verordnung nicht für Erzeugnisse gelten, die vor dem…