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Um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern, sollte die Kommission Maßnahmen ergreifen, um gegen Umgehungspraktiken vorzugehen. Die Kommission sollte das Risiko einer solchen Umgehung in allen Sektoren, für die die vorliegende Verordnung gilt, bewerten.
Die Kommission ergreift gemäß dem vorliegenden Artikel und auf der Grundlage einschlägiger und objektiver Daten Maßnahmen, um gegen Praktiken zur Umgehung der…
Die Kommission sollte die Funktionsweise der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Seeverkehrstätigkeiten im Lichte der Erfahrungen mit der Anwendung dieser…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung des im Abkommen vorgesehenen Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken sollten der…
Bei der Verwirklichung des Energieeffizienzziels sollte die Kommission die Auswirkungen der einschlägigen Maßnahmen auf die Richtlinie 2003/87/EG beobachten, um…
Um potenzielle Risiken der Verlagerung von CO2-Emissionen im Zusammenhang mit unter das CBAM fallenden Waren, die in der Union für die Ausfuhr in Drittländer…
Praktiken zur Umgehung der vorliegenden Verordnung sollten von der Kommission überwacht und angegangen werden, auch für den Fall, dass Betreiber ihre Waren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.