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Für Pflanzenschutzmittel (auch als Pestizide bezeichnet) gelten auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates besondere Bestimmungen für ihre Zulassung auf nationaler Ebene; sie sollten daher ebenfalls vom Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung ausgenommen werden.
Bei der Prüfung eines Antrages auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nach den Artikeln 29 oder 30 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die von der…
Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009;
Die zuständige Behörde kann nach Maßgabe des Artikels 51 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf Antrag im Einzelfall die Anwendung eines…
als Pflanzenschutzmittel verwendete Pestizide, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über…
Die gemäß der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Bei Produkten mit einer oder mehreren Funktionen, von denen eine von der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 abgedeckt ist, handelt es sich um Pflanzenschutzmittel,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.