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Die Union hat zwar bereichsspezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften ausgearbeitet, in denen es um die Sicherheitsaspekte bestimmter Produkte oder Produktkategorien geht, es ist aber praktisch unmöglich, für alle bestehenden oder potenziell zu entwickelnden Verbraucherprodukte Unionsrecht zu erlassen. Es bedarf daher eines breit angelegten bereichsübergreifenden Rechtsrahmens, um Lücken zu schließen und Bestimmungen in bestehenden oder künftigen bereichsspezifischen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union zu ergänzen und einen Verbraucherschutz, der ansonsten durch diese Rechtsvorschriften nicht gegeben ist, sicherzustellen, insbesondere mit Blick auf das angestrebte hohe Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, wie es in den Artikeln 114 und 169 AEUV gefordert wird.
Die vollständige Harmonisierung einiger wesentlicher Aspekte der einschlägigen Regelungen sollte die Rechtssicherheit für Verbraucher wie Unternehmer erheblich…
Gleichzeitig sollte im Hinblick auf Produkte, die unter bereichsspezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, der Anwendungsbereich der…
Um die Entwicklung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts mit einem hohen Verbraucherschutzniveau in Bezug auf Immobilienkreditverträge zu erleichtern…
Die Eignungsprüfung des Verbraucher- und Marketingrechts und die parallel dazu durchgeführte Bewertung der Richtlinie 2011/83/EU haben auch eine Reihe von…
Es ist sehr schwierig, Gemeinschaftsvorschriften für alle gegenwärtigen und künftigen Produkte zu erlassen; für diese Produkte sind umfassende horizontale…
Die Gewährleistung eines durchgehend hohen Verbraucherschutzniveaus im gesamten Binnenmarkt wird am besten durch eine vollständige Harmonisierung erreicht. Eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.