VERORDNUNG (EU) 2024/1028 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat am 16. Dezember 2022 eine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 37 32024R1028
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