Erwägungsgrund 3 32024R1038
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat 2011 eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier im Zusammenhang mit dem Vorkommen der Toxine T-2 und HT-2 in Lebensmitteln und Futtermitteln angenommen. Die Behörde legte als Gruppen-TDI für die Summe der Toxine T-2 und HT-2- eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 0,1 μg/kg Körpergewicht fest. Die auf den verfügbaren Daten zum Vorkommen beruhenden Schätzungen zur chronischen lebensmittelbedingten Exposition des Menschen gegenüber der Summe der Toxine T-2 und HT-2 liegen unterhalb des Gruppen-TDI für Populationen aller Altersgruppen und geben damit keinen unmittelbaren Anlass zu gesundheitlichen Bedenken.