Erwägungsgrund 7 32024R1022VERORDNUNG (EU) 2024/1022 DER KOMMISSION vom 8. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für Deoxynivalenol in Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit sich die Wirtschaftsakteure auf die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten neuen Vorschriften vorbereiten können, sollte bis zur Anwendung der neuen…
Erwägungsgrund 7 32024R1003VERORDNUNG (EU) 2024/1003 DER KOMMISSION vom 4. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder sowie in Kleinkindnahrung (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit sich die Wirtschaftsakteure auf die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten neuen Vorschriften vorbereiten können, sollte bis zur Anwendung der neuen…
Erwägungsgrund 10 32024R1987VERORDNUNG (EU) 2024/1987 DER KOMMISSION vom 30. Juli 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für Nickel in bestimmten Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Lebensmittelunternehmer auf die in dieser Verordnung festgelegten Höchstgehalte vorbereiten…
Erwägungsgrund 8 32010R0759VERORDNUNG (EU) Nr. 759/2010 DER KOMMISSION vom 24. August 2010 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs betreffend Tildipirosin (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden, damit die betroffenen Akteure das gegebenenfalls Nötige veranlassen können, um die neuen Höchstmengen…
Erwägungsgrund 9 32010R0914VERORDNUNG (EU) Nr. 914/2010 DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2010 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs betreffend Natriumsalicylat (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden, damit die betroffenen Akteure das gegebenenfalls Nötige veranlassen können, um die neuen Höchstmengen…
Erwägungsgrund 6 32010R0890VERORDNUNG (EU) Nr. 890/2010 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2010 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs betreffend Derquantel (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden, damit die betroffenen Akteure das gegebenenfalls Nötige veranlassen können, um die neuen Höchstmengen…