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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat 2011 eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier im Zusammenhang mit dem Vorkommen der Toxine T-2 und HT-2 in Lebensmitteln und Futtermitteln angenommen . Die Behörde legte als Gruppen-TDI für die Summe der Toxine T-2 und HT-2- eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 0,1 μg/kg Körpergewicht fest. Die auf den verfügbaren Daten zum Vorkommen beruhenden Schätzungen zur chronischen lebensmittelbedingten Exposition des Menschen gegenüber der Summe der Toxine T-2 und HT-2 liegen unterhalb des Gruppen-TDI für Populationen aller Altersgruppen und geben damit keinen unmittelbaren Anlass zu gesundheitlichen Bedenken.
Ebenfalls 2017 veröffentlichte die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme über die lebensmittelbedingte Exposition von Mensch und Tier gegenüber T-2- und…
Im Jahr 2017 nahm die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Angemessenheit der Festlegung eines gesundheitsbasierten Richtwerts für die Gruppe der…
Im Jahr 2017 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) eine wissenschaftliche Stellungnahme zu den Risiken für die…
Um ein hohes Schutzniveau für die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten, ist es daher angezeigt, Höchstgehalte für das Vorkommen von T-2- und HT-2-Toxinen in…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit der vorgeschlagenen Verwendung von 2-Methyloxolan als Extraktionslösungsmittel bei…
Am 30. Mai 2001 gab der Wissenschaftliche Ausschuss „Lebensmittel“ eine Stellungnahme zur Risikobewertung von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Lebensmitteln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.