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Für Iodosulfuron-methyl legte der Antragsteller die fehlenden Angaben zu Lagerungsstabilität, Pflanzenmetabolismus und Rückstandsuntersuchungen für Leinsamen und Rückstandsuntersuchungen für Mais nicht vor. Die Behörde kam daher zu dem Schluss, dass die zuvor festgestellte Datenlücke nicht geschlossen wurde , und empfahl den Risikomanagern, eine Senkung dieser RHG auf die Bestimmungsgrenze in Erwägung zu ziehen. Für diese Erzeugnisse ist es daher angezeigt, die RHG in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf die jeweilige Bestimmungsgrenze festzusetzen und [die Fußnote für] das Erfordernis der Vorlage weiterer Daten aus dem genannten Anhang zu streichen.
Für Iodosulfuron hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Napropamid in oder auf Kräutern und essbaren Blüten legte der Antragsteller die fehlenden Angaben über Rückstandsuntersuchungen nicht vor. Die Behörde kam…
Für Mesotrion wurden die fehlenden Angaben zu Rückstandsuntersuchungen zur Untersuchung der Rückstandsgehalte dieses Stoffes und seines Metaboliten AMBA (frei…
Für Pyraflufen-ethyl wurden die fehlenden Angaben zu den Analysemethoden für Hopfen vom Antragsteller nicht vorgelegt. Die Behörde kam daher zu dem Schluss,…
Für Iprovalicarb wurden keine Angaben zum Pflanzenmetabolismus für Grüne Salate, Kraussalate/Breitblättrige Endivien und Salatrauke/Rucola vorgelegt, und die…
Für Napropamid in oder auf Heidelbeeren, Cranbeeren/Großfrüchtigen Moosbeeren, Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß), Stachelbeeren (grün, rot und gelb),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.