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Es sei daran erinnert, dass die Kommission im Einklang mit ihrer Zuständigkeit gemäß Artikel 17 EUV verpflichtet ist, die Anwendung dieser Verordnung zu überwachen. Diesbezüglich hat die Kommission in ihrer Mitteilung vom 19. Januar 2017 mit dem Titel „EU-Recht: Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung“ festgestellt, dass sie in erster Linie die schwerwiegendsten Verstöße gegen das Unionsrecht verfolgen sollte, die die Interessen der Bürger und der Wirtschaft beeinträchtigen.
Im Einklang mit Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und gemäß ihrer Rolle als Förderin der allgemeinen Interessen der Union hat die…
Im Einklang mit Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union sorgt die Kommission für die Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der…
Da die Kommission gemäß Artikel 17 des EUV für die korrekte Anwendung des Unionsrechts verantwortlich ist, sollte sie entscheiden, ob die von den…
Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, die Rechte der betroffenen Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 mit der Notwendigkeit in Einklang zu…
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung gemäß Absatz 2 bewertet die Kommission, ob die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Befugnis erhalten…
Unter bestimmten Umständen ist es möglicherweise notwendig, die Rechte betroffener Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725 und die erforderliche wirksame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.