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Der Überprüfungsstudie zufolge haben die Ökodesign-Maßnahmen der Verordnung (EU) 2015/1188 erheblich zur Verringerung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen beigetragen. Ohne weitere Regulierungsmaßnahmen werden die Energieeinsparungen jedoch nach 2030 stagnieren. In der Überprüfungsstudie wurden für die Zwecke der Verordnung (EU) 2015/1188 die folgenden Umweltaspekte von Einzelraumgeräten als wesentlich ermittelt: der Energieverbrauch während der Nutzungsphase, das Abfallaufkommen am Ende der Lebensdauer sowie die Emissionen, die in der Herstellungsphase (aufgrund der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe) in Luft und Wasser freigesetzt werden.
In der Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission sind Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte festgelegt. Die Kommission hat die Verordnung gemäß deren…
Die Ökodesign-Anforderungen dieser Verordnung werden in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011 vom 4. Mai 2011 der Kommission zur Ergänzung…
Die Kommission hat die Auswirkungen verschiedener politischer Optionen zur Verringerung des Energieverbrauchs von Einzelraumheizgeräten ab 2025 bewertet. Der…
Schätzungen zufolge werden die in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) 2015/1187 der…
Bis zum 9. Mai 2029 überprüft die Kommission diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse…
Schätzungen zufolge werden die in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/1186 bis 2030…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.