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Ein offener und fairer Wettbewerb auf den Binnenmärkten für Strom und für Gase und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer erfordern Integrität und Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte. Mit der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein umfassender Rahmen zur Erreichung dieses Ziels geschaffen. Es gilt, das Vertrauen der Öffentlichkeit in funktionierende Energiegroßhandelsmärkte zu stärken und die Union wirksam vor Marktmissbrauch zu schützen, indem die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 geändert wird, um weiterhin Transparenz zu gewährleisten und die Überwachungskapazitäten auszubauen und somit einen Beitrag zur Stabilisierung der Energiepreise und zum Verbraucherschutz zu leisten, sowie um bei potenziellen grenzüberschreitenden Fällen von Marktmissbrauch eine wirksamere Untersuchung und Durchsetzung zu gewährleisten und so die festgestellten Mängel des derzeitigen Rahmens zu beheben.
Ein offener und fairer Wettbewerb auf dem Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Marktteilnehmer…
Es muss gewährleistet werden, dass Verbraucher und andere Marktteilnehmer Vertrauen in die Integrität der Strom- und Gasmärkte haben können, dass die auf den…
Im Elektrizitätssektor der Union vollziehen sich derzeit tiefgreifende Veränderungen, die durch den Übergang zu dezentraleren Märkten mit mehr Marktteilnehmern,…
Die Energiegroßhandelsmärkte sind zunehmend unionsweit miteinander verflochten. Marktmissbrauch in einem Mitgliedstaat wirkt sich oft über die nationalen…
Der Zweck von stärker integrierten und transparenteren Energiemärkten sollte darin liegen, einen offenen und fairen Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten…
Mit einem gut integrierten Energiemarkt, der auf den Verordnungen (EU) 2018/1999 , (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.