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Falls Informationen, die mit der Europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“) ausgetauscht werden, in handels- oder sicherheitsrelevanter Hinsicht nicht oder nicht mehr sensibel sind, sollte die Agentur in der Lage sein, diese den Marktteilnehmern und einer breiteren Öffentlichkeit in einer zugänglichen Art und Weise zur Verfügung zu stellen, um zu einer besseren Kenntnis der Energiegroßhandelsmärkte beizutragen. Die Agentur sollte dabei auch aggregierte Informationen über organisierte Märkte, Plattformen für Insider-Informationen (inside information platform, IIP) und registrierte Meldemechanismen (registered reporting mechanism, RRM) im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht veröffentlichen können, mit dem Ziel, die Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte zu erhöhen, sofern der Wettbewerb auf diesen Energiemärkten dadurch nicht verzerrt wird.
Falls Informationen in handels- oder sicherheitsrelevanter Hinsicht nicht oder nicht mehr sensibel sind, sollte die Agentur in der Lage sein, diese den…
Falls Informationen, die mit der Agentur ausgetauscht werden, in handelsrelevanter Hinsicht nicht oder nicht mehr sensibel sind, sollte die Agentur in der Lage…
Bis zum 8. Mai 2025 entwickelt die Agentur ein Referenzzentrum für Informationen über die Daten der Energiegroßhandelsmärkte der Union (im Folgenden…
Eine effiziente Marktüberwachung auf Unionsebene ist von entscheidender Bedeutung, um Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten aufzudecken und davon…
Um die effiziente Überwachung aller Aspekte des Handels mit Energiegroßhandelsprodukten zu erleichtern, sollte die Agentur Mechanismen festlegen, damit andere…
Um die Markttransparenz auf den Energiegroßhandelsmärkten der Union weiter zu erhöhen und einen Beitrag zur gemeinsamen Datenstrategie der Union im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.