Gesetze
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Sofern Nutzer nicht aufgrund spezifischer Vorschriften des Unionsrechts oder des nationalen Rechts verpflichtet sind, sich zu identifizieren, sollte der Zugang zu Diensten unter Verwendung eines Pseudonyms nicht verboten sein.
Unbeschadet spezifischer Vorschriften des Unionsrechts oder des nationalen Rechts, wonach die Nutzer sich identifizieren müssen, oder der Rechtswirkungen, die…
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht…
Bestimmungen über die Benutzung von Pseudonymen in Zertifikaten sollten die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, eine Identifizierung der Personen nach…
Artikel 5 erhält folgende Fassung: Pseudonyme bei elektronischen Transaktionen Unbeschadet spezifischer Vorschriften des Unionsrechts oder des nationalen…
Die Anwendung der Pseudonymisierung auf personenbezogene Daten kann die Risiken für die betroffenen Personen senken und die Verantwortlichen und die…
Ist eine Anonymisierung technisch nicht machbar oder können die Zwecke der Datenverarbeitung mit anonymisierten Daten nicht erreicht werden, werden die Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.