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Die Rolle von Vertrauensdiensteanbietern für elektronische Journale sollte darin bestehen, für die fortlaufende Eintragung von Daten im Journal zu sorgen. Diese Verordnung berührt keine rechtlichen Verpflichtungen von Nutzern elektronischer Journale nach Unionsrecht oder nationalem Recht. So sollten beispielsweise Anwendungsfälle, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 erfüllen und Anwendungsfälle, die sich auf Finanzdienstleistungen beziehen, dem einschlägigen Finanzdienstleistungsrecht der Union genügen.
Die vorliegende Verordnung sollte die Verpflichtung der Anbieter von Datenvermittlungsdiensten zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 und die Verantwortung…
Ferner sollte diese Verordnung einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Verwendung von Vertrauensdiensten schaffen. Sie sollte aber keine allgemeine Verpflichtung…
Diese Anforderungen sind nicht als Pflicht für die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten zu verstehen, ihren gewerblichen Nutzern personenbezogene oder nicht…
Diese Verordnung sollte unter uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen…
Die Anwendung dieser Verordnung sollte die Verwendung von Verschlüsselungstechniken durch Diensteanbieter oder deren Nutzer nicht berühren. Im Wege einer…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Cybersicherheitspflichten sollten als Ergänzung zu den Anforderungen betrachtet werden, denen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.