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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 müssen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Kommission jährlich — möglichst elektronisch — die Verzeichnisse der Einbaubetriebe und Werkstätten, die zu Einbau, Einbauprüfung, Nachprüfung und Reparatur von Fahrtenschreibern zugelassen sind, sowie der diesen ausgestellten Karten übermitteln. Gemäß der genannten Verordnung muss die Kommission diese Verzeichnisse auf ihrer Website veröffentlichen.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten veröffentlichen die Verzeichnisse der zugelassenen Einbaubetriebe und Werkstätten sowie der diesen ausgestellten…
die in den gemäß Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 von der Kommission veröffentlichten Verzeichnissen aufgeführten zugelassenen…
Einbau und Reparaturen von Fahrtenschreibern dürfen nur von Einbaubetrieben, Werkstätten oder Fahrzeugherstellern vorgenommen werden, die von den zuständigen…
Die zum Betrieb des digitalen Fahrtenschreibers erforderlichen Fahrtenschreiberkarten (Fahrer-, Werkstatt-, Unternehmens- und Kontrollkarten) werden nach den…
„(5) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten veröffentlichen die Verzeichnisse der zugelassenen Einbaubetriebe und Werkstätten sowie der diesen…
Den Einbaubetrieben und Werkstätten kommt bei der Gewährleistung der Sicherheit von Fahrtenschreibern eine wichtige Rolle zu. Daher sollten bestimmte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.