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Die technischen Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Motoren und Ersatzteilen hinsichtlich der Emissionen sind derzeit in zwei Verordnungen festgelegt, von denen eine — nämlich die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates — die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen für leichte Nutzfahrzeuge regelt und die andere — nämlich die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates — die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen für schwere Nutzfahrzeuge regelt.
In der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 wird die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen geregelt. Zu diesem Zweck wird für neue leichte…
In den Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 werden für neue leichte bzw. schwere Nutzfahrzeuge bestimmte Emissionsgrenzwerte vorgeschrieben und…
In der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sowie in der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG)…
In der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 sowie in der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG)…
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 ist einer der Einzelrechtsakte im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens gemäß der Richtlinie 2007/46/EG. Durch sie wird die…
Die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ist ein Einzelrechtsakt im Rahmen des durch die Richtlinie 2007/46/EG eingeführten Typgenehmigungsverfahrens. Darin werden für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.