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Die Verordnungen (EU) 2019/631 und (EU) 2019/1242 regeln das durchschnittliche CO2-Emissionsverhalten der unionsweiten Flotte neuer Kraftfahrzeuge. Die Verfahren und Methoden für die genaue Bestimmung der CO2-Emissionen, des Kraftstoff- und Stromverbrauchs, der elektrischen Reichweite und der Leistung von Einzelfahrzeugen sollten in die Typgenehmigung hinsichtlich der Emissionen, einschließlich der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Instruments zur Berechnung des Energieverbrauchs von Fahrzeugen (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool, VECTO), um unter anderem die Energieeffizienz schwererer Fahrzeugkombinationen besser berücksichtigen zu können, aufgenommen werden.
Als Teil der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein neues Verfahren für die Bestimmung der…
Mit den Verordnungen (EU) 2019/631 und (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden bereits CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen…
Die Kommission sollte bewerten, inwiefern Kraftstoff- und Energieverbrauchsdaten dazu beitragen können, dass die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 und…
Bei der Ermittlung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen für alle in der Union zugelassenen neuen Personenkraftwagen und neuen leichten…
In der Verordnung (EU) 2017/2400 werden die CO2-Emissionen und der Kraftstoffverbrauch von schweren Lastkraftwagen geregelt. Um jedoch einen besseren Überblick…
Die Verordnung (EG) Nr. 595/2009 ist einer der Einzelrechtsakte im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens gemäß der Richtlinie 2007/46/EG. Durch sie wird die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.