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Um die Durchsetzung zu erleichtern, sollten die Fahrer während der gesamten Fahrt ein Fahrtenblatt im Fahrzeug mitführen, das wichtige Informationen über die Fahrt enthält. Ein solches Fahrtenblatt wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 bereits im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr genutzt. Zur Angleichung an die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäische Parlaments und des Rates über das Führen manueller Aufzeichnungen sollten die Fahrer im Fahrzeug auch Papier- oder elektronische Kopien der Fahrtenblätter für die in den vorangegangenen 28 Tagen bzw. ab dem 31. Dezember 2024 für die in den vorangegangenen 56 Tagen erbrachten Beförderungen im Personengelegenheitsverkehr mitführen.
ein ausgefülltes Fahrtenblatt im Fahrzeug mitführt, das die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 erforderlichen Angaben enthält und dem Fahrer vor Antritt…
Der Fahrer hat auch nach Ablauf der Gültigkeit die Fahrerkarte noch mindestens 28 Kalendertage im Fahrzeug mitzuführen. Bei Umtausch der Fahrerkarte…
Das Fahrtenblatt berechtigt seinen Inhaber im Rahmen eines grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehrs zur Durchführung von örtlichen Ausflügen in einem anderen…
Verkehrsunternehmer, die Beförderungen im Gelegenheitsverkehr durchführen, müssen vor Antritt jeder Fahrt das Fahrtenblatt ausfüllen.
Mit der Einführung des Aufzeichnungsgeräts gemäß Verordnung (EG) Nr. 2135/98 und somit der elektronischen Aufzeichnung der Tätigkeiten des Fahrers auf seiner…
Das Fahrtenblatt ist entweder vom Verkehrsunternehmer oder vom Fahrer vor Beginn einer jeden Fahrt in doppelter Ausfertigung in leserlicher und dauerhafter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.