Erwägungsgrund 14 32024R1309
Um den Aufbau von VHC-Netzen im Binnenmarkt zu verbessern, sollte diese Verordnung die Rechte von Unternehmen (einschließlich öffentlicher Unternehmen), die öffentliche elektronische Kommunikationsnetze bereitstellen, auf Zugang zu physischen Infrastrukturen festlegen, und zwar unabhängig von ihrem Standort und zu fairen und angemessenen Bedingungen, die mit der normalen Ausübung von Eigentumsrechten vereinbar sind. Die Verpflichtung zur Gewährung des Zugangs zu den physischen Infrastrukturen sollte die Rechte der Eigentümer der Grundstücke oder der Gebäude, in denen sich die Infrastrukturen befinden, unberührt lassen.