Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um Verzögerungen beim Netzaufbau zu vermeiden, sollte die nationale Streitbeilegungsstelle Streitigkeiten zeitnah beilegen, in jedem Fall innerhalb von vier Monaten nach Eingang des Antrags auf Beilegung einer Streitigkeit im Falle von Streitigkeiten über den Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen bzw. innerhalb von einem Monat, wenn es um die Transparenz hinsichtlich physischer Infrastrukturen, die Koordinierung geplanter Bauarbeiten und die Transparenz hinsichtlich geplanter Bauarbeiten geht. Verzögerungen bei der Beilegung einer Streitigkeit könnten aufgrund außergewöhnlicher Umstände gerechtfertigt sein, die sich der Kontrolle der Streitbeilegungsstellen entziehen, beispielsweise aufgrund unzureichender Informationen oder Unterlagen, die für eine Entscheidung benötigt werden, einschließlich Stellungnahmen anderer zuständiger Behörden, die konsultiert werden müssen, oder aufgrund der hohen Komplexität des Dossiers.
Die Mitgliedstaaten können den nationalen Regulierungsbehörden vorschreiben, die Beilegung von Streitigkeiten zu verweigern, wenn es andere Verfahren…
Die Bundesnetzagentur kann die ihr gesetzten Fristen für die Streitbeilegung bei außergewöhnlichen Umständen um höchstens zwei Monate verlängern. Die Umstände…
Eine Streitbeilegungsstelle entscheidet in einer Angelegenheit, die ihr vorgelegt wird, spätestens 90 Tage nach Erhalt eines Antrags gemäß den Absätzen 1 bis 4.…
Die Streitbeilegungsstelle sollte die Befugnis haben, Streitigkeiten in Bezug auf den Zugang zu physischen Infrastrukturen sowie auf geplante Bauarbeiten zum…
Wenn es bei kommerziellen Verhandlungen über den Zugang zu physischen Infrastrukturen oder über die Koordinierung von Bauarbeiten zu Uneinigkeiten in Bezug auf…
Gut funktionierende AS-Stellen sollten online und offline Streitbeilegungsverfahren zügig innerhalb von 90 Kalendertagen abschließen, gerechnet vom Zeitpunkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.