Erwägungsgrund 2 32024R1328
Am 13. Juni 2018 wurden D4, D5 und Dodecamethylcyclohexasiloxan („D6“) vom Ausschuss der Mitgliedstaaten (Member State Committee — „MSC“) der Europäischen Chemikalienagentur („Agentur“) als besonders besorgniserregende Stoffe (substances of very high concern — „SVHC“) mit sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren (very persistent and very bioaccumulative — „vPvB“) Eigenschaften eingestuft. Es wurde festgestellt, dass D4 persistente, bioakkumulierbare und toxische („PBT“) Eigenschaften besitzt. Auch D5 und D6 haben PBT-Eigenschaften, wenn sie 0,1 Gew.-% oder mehr D4 enthalten.