VERORDNUNG (EU) 2024/1350 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147
Als „Gefahr für die öffentliche Gesundheit“ ist eine Krankheit mit epidemischem Potenzial im Sinne der Internationalen Gesundheitsvorschriften der Weltgesundheitsorganisation zu verstehen.
Erwägungsgrund 18 32024R1350
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