VERORDNUNG (EU) 2024/1350 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Schaffung eines Unionsrahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147
Die Neuansiedlung sollte die vorrangige Art der Aufnahme darstellen, die je nach den spezifischen Umständen durch die Aufnahme aus humanitären Gründen oder die Aufnahme aus Dringlichkeitsgründen ergänzt wird.
Erwägungsgrund 26 32024R1350
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