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Die in dem Überprüfungsformular enthaltenen Informationen sollten der betreffenden Person entweder in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, mit Ausnahme der Informationen über die Abfrage relevanter Datenbanken für Sicherheitskontrollen. Bei Minderjährigen sollten die in dem Überprüfungsformular enthaltenen Informationen dem oder den für den Minderjährigen verantwortlichen Erwachsenen mitgeteilt werden. Bei unbegleiteten Minderjährigen sollten die in dem Überprüfungsformular enthaltenen Informationen dem Vertreter des Kindes oder der zum Schutz des Wohls und des allgemeinen Wohlergehens des Minderjährigen geschulten Person mitgeteilt werden.
Die während der Überprüfung bereitgestellten Informationen werden in einer Sprache erteilt, die der Drittstaatsangehörige versteht oder von der…
Die Informationen werden in dem in Absatz 1 genannten Formular so erfasst, dass sie in einem nachfolgenden Asyl- oder Rückkehrverfahren einer…
Die Informationen sollten im Überprüfungsformular so erfasst werden, dass sie in einem nachfolgenden Asyl- oder Rückkehrverfahren einer verwaltungsbehördlichen…
Die Überprüfungsbehörden sollten ein Überprüfungsformular ausfüllen. Je nachdem, an welche Stelle der Betreffende verwiesen wird, sollte das Formular den…
Unter bestimmten Umständen, die sich auch nur auf eine der Personen beziehen können, die Träger der elterlichen Verantwortung sind, sollten die Informationen…
Während der Überprüfung sollte das Wohl des Kindes im Einklang mit Artikel 24 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.