Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Weiterverwendung von bereits gemäß dieser Verordnung aufgenommenen biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen durch die Mitgliedstaaten für die Zwecke der Übermittlung an Eurodac gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Voraussetzungen sollte gefördert werden.
Unbeschadet der Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 soll die Tatsache, dass die Daten einer Person gemäß diesem Artikel an Eurodac übermittelt werden, nicht…
Die im Zuge der Überprüfung erfassten biometrischen Daten sollten zusammen mit den in den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1358 über die Erfassung und…
Für die Zwecke der Anwendung der Ablehnungsgründe gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 sollten die biometrischen Daten von Drittstaatsangehörigen oder…
Es ist zweckmäßig, die Daten derjenigen betroffenen Personen zu speichern, deren biometrische Daten in Eurodac gespeichert worden sind, nachdem von ihnen ein…
Für die Übermittlung derartiger biometrischer Daten und sonstiger relevanter personenbezogener Daten in Eurodac, ihre Aufbewahrung, ihren Abgleich mit anderen…
Die Übermittlung von auf der Grundlage dieser Verordnung von Eurodac erlangten personenbezogenen Daten durch einen Mitgliedstaat oder Europol an Drittstaaten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.