VERORDNUNG (EU) 2024/1358 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Leistung von Eurodac sollte überwacht und in regelmäßigen Abständen bewertet werden, einschließlich der Frage, ob der Zugang zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken zu indirekter Diskriminierung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, geführt hat, wie sie von der Kommission in ihrer Einschätzung, inwieweit diese Verordnung mit der Charta vereinbar ist, aufgeworfen wurde. eu-LISA sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Jahresbericht über die Tätigkeit von Eurodac unterbreiten.
Erwägungsgrund 90 32024R1358
Erwägungsgrund 90 32024R1358Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen