Erwägungsgrund 33 32024R1449
Unter Wahrung des Grundsatzes der Jährlichkeit des Unionshaushalts sollte die Möglichkeit sichergestellt werden, die Flexibilitätsregelungen gemäß der Haushaltsordnung für andere Politikbereiche anzuwenden, auch für Mittelübertragungen und Mittelumwidmungen, um eine effiziente Verwendung der Unionsmittel sicherzustellen und so die im Rahmen der Fazilität zur Verfügung stehenden Unionsmittel maximal zu nutzen.