Erwägungsgrund 9 32024R1485
Das Verfahren zur Änderung der Liste in Anhang IV der vorliegenden Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen die Gründe für ihre Aufnahme in die Liste erfahren, sodass sie Gelegenheit zur Stellungnahme haben.