VERORDNUNG (EU) 2024/1485 DES RATES vom 27. Mai 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind. Diese Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein —
Erwägungsgrund 12 32024R1485
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