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Gemäß den Basel-III-Standards sollte der IRB-Ansatz für die Risikopositionsklasse „Zentralstaaten und Zentralbanken“ aufgrund der Besonderheit der zugrunde liegenden Schuldner und der mit diesen verbundenen Risiken weitgehend unangetastet bleiben. Insbesondere sollten für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken keine Input- -Mindestwerten gelten.
Um einen übereinstimmenden Ansatz für alle Risikopositionen gegenüber regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und öffentlichen Stellen sicherzustellen,…
In Bezug auf beurteilte Risikopositionen (Risikopositionen, für die ein Rating vorliegt) gegenüber anderen Instituten sollten einige risikogewichteten…
Allzu konservativ kalibrierte Input- -Mindestwerten könnten Institute davon abhalten, den IRB-Ansatz und die damit verbundenen Risikomanagementstandards…
Gemäß dem endgültigen Basel-III-Rahmen ist ein Institut, das den IRB-Ansatz für eine Risikopositionsklasse eingeführt hat, nicht mehr verpflichtet, diesen…
Wenngleich die in den Basel-III-Standards festgelegte neue Behandlung unbeurteilter Spezialfinanzierungsrisikopositionen im Rahmen des Standardansatzes…
Durch den Basel-III-Rahmen wurde eine einfache, transparente und nicht risikobasierte Verschuldungsquote als glaubwürdiger ergänzender Maßstab für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.