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Gemäß dem endgültigen Basel-III-Rahmen ist ein Institut, das den IRB-Ansatz für eine Risikopositionsklasse eingeführt hat, nicht mehr verpflichtet, diesen Ansatz für alle Risikopositionen in seinem Anlagebuch einzuführen. Um Wettbewerbsgleichheit zwischen Instituten, die derzeit einige Risikopositionen im Rahmen des IRB-Ansatzes behandeln, und solchen, die dies nicht tun, sicherzustellen, sollte eine Übergangsregelung Instituten gestatten, im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens zu weniger anspruchsvollen Ansätzen zurückzukehren. Dieses Verfahren sollte es den zuständigen Behörden ermöglichen, Anträge auf Rückkehr zu einem weniger anspruchsvollen Ansatz, die mit Blick auf Aufsichtsarbitrage gestellt werden, abzulehnen. Für die Zwecke dieses Verfahrens sollte die alleinige Tatsache, dass die Rückkehr zu einem weniger anspruchsvollen Ansatz zu einer Verringerung der für die jeweiligen Risikopositionen ermittelten Eigenmittelanforderungen führt, nicht als ausreichend gelten, um einen Antrag aus Gründen der Aufsichtsarbitrage abzulehnen.
Erscheint es nach Einschätzung der zuständigen Behörde unwahrscheinlich, dass das Institut die Anforderungen innerhalb einer angemessenen Frist wieder einhalten…
Die weltweite Finanzkrise von 2008/2009 hat offengelegt, dass Institute den IRB-Ansatz in manchen Fällen auch für Portfolios verwendet haben, die wegen…
Im Rahmen des alternativen Standardansatzes unterliegen Risikopositionen gegenüber Instrumenten mit Restrisiken einem Restrisikoaufschlag, um Risiken zu…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(1a) Neben den in Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Risikopositionen kann ein Institut mit vorheriger Erlaubnis der zuständigen…
Gemäß den Basel-III-Standards sollte der IRB-Ansatz für die Risikopositionsklasse „Zentralstaaten und Zentralbanken“ aufgrund der Besonderheit der zugrunde…
Wenngleich die in den Basel-III-Standards festgelegte neue Behandlung unbeurteilter Spezialfinanzierungsrisikopositionen im Rahmen des Standardansatzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.