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Der vom BCBS eingeführte neue Standardansatz für operationelle Risiken kombiniert einen auf dem Umfang der Geschäftstätigkeit des Instituts beruhenden Indikator mit einem Indikator, der die Verlusthistorie des Instituts berücksichtigt. Der endgültige Basel-III-Rahmen sieht einen gewissen Ermessensspielraum dafür vor, wie der die Verlusthistorie eines Instituts berücksichtigende Indikator umgesetzt werden kann. Rechtsräume können die Verlusthistorie bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko bei allen einschlägigen Instituten unberücksichtigt lassen oder bei Instituten unterhalb einer bestimmten Größe historische Verlustdaten berücksichtigen. Um Wettbewerbsgleichheit in der Union sicherzustellen und die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko zu vereinfachen, sollte dieser Ermessensspielraum für die Mindesteigenmittelanforderungen auf harmonisierte Weise genutzt werden, indem die historischen Daten für operationelle Verluste bei allen Instituten unberücksichtigt gelassen werden.
Der BCBS hat den internationalen Standard für operationelle Risiken überarbeitet, um Schwachstellen zu beheben, die infolge der weltweiten Finanzkrise von…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 können Institute ihre Eigenmittelanforderungen entweder anhand von Standardansätzen oder anhand von auf einem internen…
Teil 3 Titel III erhält folgende Fassung: „TITEL III KAPITEL 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck…
Gemäß dem endgültigen Basel-III-Rahmen ist ein Institut, das den IRB-Ansatz für eine Risikopositionsklasse eingeführt hat, nicht mehr verpflichtet, diesen…
Seit der Einführung des Internationalen Rechnungslegungsstandards 9 Finanzinstrumente (IFRS 9) am 1. Januar 2018 haben auf einem Modellierungsansatz beruhende…
Im Rahmen des alternativen Standardansatzes unterliegen Risikopositionen gegenüber Instrumenten mit Restrisiken einem Restrisikoaufschlag, um Risiken zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.