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Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, die die Verpflichteten bei ihrer Risikobewertung nach Artikel 10 und bei der Ermittlung des Umfangs der nach Artikel 20 anzuwendenden Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden zu berücksichtigen haben: a) Kundenrisikovariablen: i) geschäftliche oder berufliche Tätigkeit des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers, ii) Ruf des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers, iii) Art und Verhalten des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers, iv) Rechtsräume, in denen der Kunde und sein wirtschaftlicher Eigentümer ansässig sind, v) Rechtsräume, in denen sich der Hauptgeschäftssitz des Kunden und seines wirtschaftlichen Eigentümers des Kunden befinden, vi) Rechtsräume, zu denen der Kunde und sein wirtschaftlicher Eigentümer relevante persönliche Verbindungen haben. · b) Produkt-, Dienstleistungs- oder Transaktionsrisikovariablen i) Zweck eines Kontos oder einer Beziehung, ii) Regelmäßigkeit oder Dauer der Geschäftsbeziehung, iii) Höhe der von einem Kunden eingezahlten Vermögenswerte oder Umfang der durchgeführten Transaktionen, iv) mit den jeweiligen Produkten, Dienstleistungen oder Transaktionen verbundenes Maß an Transparenz oder Intransparenz, v) Komplexität der jeweiligen Produkte, Dienstleistungen oder Transaktionen, vi) Wert oder Umfang der jeweiligen Produkte, Dienstleistungen oder Transaktionen · c) Vertriebskanalrisikovariablen i) Ausmaß der Abwicklung einer Geschäftsbeziehung ohne persönlichen Kontakt, ii) Präsenz von Kundenwerbern oder Vermittlern, auf die der Kunde zurückgreifen könnte, und Art der Beziehung zwischen diesen und dem Kunden. · d) Risikovariable bei Lebensversicherungen und anderen Versicherungen mit Anlagezweck: i) Höhe des vom Begünstigten der Versicherungspolice ausgehenden Risikos. ·
über angemessene Risikomanagementsysteme, einschließlich risikobasierter Verfahren, verfügen, um feststellen zu können, ob es sich bei dem Kunden oder dem…
Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Risikovariablen, denen die Verpflichteten bei der Festlegung der zur Anwendung der…
Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell höheres Risiko nach Artikel 18 Absatz 3:…
Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung von Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell geringeres Risiko nach Artikel 16: (1)…
Die nachstehende Liste ist eine nicht erschöpfende Aufzählung der Faktoren und möglichen Anzeichen für ein potenziell geringeres Risiko im Sinne von Artikel 20:…
Risiken sind naturgemäß veränderlich, und die Variablen können das potenzielle Risiko für sich genommen oder in Kombination mit anderen erhöhen oder verringern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.