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Damit die Auslagerung von Maßnahmen an Dritte effizient funktionieren kann, bedarf es größerer Klarheit bei den Bedingungen, unter denen diese Auslagerung stattfindet. Die AMLA sollte die Aufgabe haben, Leitlinien dafür zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen eine Inanspruchnahme von Dritten erfolgen kann und welche Aufgaben und Zuständigkeiten den Beteiligten jeweils zukommen. Um sicherzustellen, dass eine unionsweit übereinstimmende Überwachung der Inanspruchnahme gewährleistet ist, sollten die Leitlinien auch Klarheit darüber schaffen, wie die Aufseher solche Praktiken berücksichtigen und die Erfüllung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Verpflichteten bei Anwendung dieser Praktiken überprüfen sollten.
Bei der Ausgabe und Überprüfung der in Absatz 1 genannten Leitlinien berücksichtigt die AMLA Evaluierungen, Bewertungen oder Berichte von Organen, Einrichtungen…
Damit Auslagerungsverhältnisse effizient funktionieren können, bedarf es größerer Klarheit bei den Bedingungen, unter denen Auslagerung stattfindet. Die AMLA…
Grenzüberschreitend tätige Gruppen müssen über weitreichende gruppenweite Strategien und Verfahren verfügen. Um sicherzustellen, dass grenzüberschreitende…
Die Wirksamkeit des Rahmens der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hängt von der Zusammenarbeit eines breiten Spektrums zuständiger…
In der Richtlinie (EU) 2015/849 wurden Aufseher der Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaaten generell zur Zusammenarbeit aufgefordert. Diese Anforderung wurde…
Potenzielle externe Bedrohungen für das Finanzsystem der Union gehen nicht nur von Drittländern aus, sondern können auch im Zusammenhang mit spezifischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.