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Eine aussagefähige Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer setzt die Feststellung einer etwaigen anderweitig ausgeübten Kontrolle voraus. Die Feststellung des Vorliegens einer Eigentumsbeteiligung oder einer Kontrolle durch eine Eigentumsbeteiligung ist notwendig, aber nicht ausreichend, und schließt nicht die erforderlichen Kontrollen zur Bestimmung der wirtschaftlichen Eigentümer aus. Die Prüfung daraufhin, ob eine natürliche Person anderweitig Kontrolle ausübt, ist keine nachgeschaltete Prüfung, die nur dann durchzuführen wäre, wenn keine Eigentumsbeteiligung festgestellt werden kann. Die beiden Prüfungen, das heißt die Prüfung auf das Vorliegen einer Eigentumsbeteiligung oder einer Kontrolle durch Eigentumsbeteiligung und die Prüfung auf eine anderweitige Kontrolle, sollten parallel durchgeführt werden.
Bei juristischen Personen sind die wirtschaftlichen Eigentümer diejenigen natürlichen Personen, die Eine anderweitige Kontrolle gemäß Unterabsatz 1 Buchstabe b…
Zur Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers einer juristischen Person oder einer Rechtsvereinbarung holen Verpflichtete die in Artikel 62 Absatz 1…
Falls relevant, sollten sich Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer auch auf juristische Personen erstrecken, die Eigentümer…
Ein gemeinsames Verständnis des Konzepts der Kontrolle und eine präzisere Definition der Mittel der Kontrolle sind erforderlich, um eine einheitliche Anwendung…
Aufgrund ihrer Komplexität erschweren vielschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen die Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer. Das Konzept der…
Indirektes Eigentum oder indirekte Kontrolle könnte durch mehrere Glieder in einer Kette oder durch mehrere einzelne oder miteinander verknüpfte Ketten bestimmt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.